10.12.2020

Nestwärme in der Kinderwohngruppe

Dank einer Förderung der Stiftung Leipzig hilft Kindern in Höhe von knapp 6.000 Euro können insgesamt 18 Kinder der Kinderwohngruppe „An der Mühle“ mit Nestwärmepäckchen ausgestattet werden.

Was ist ein Nestwärmepäckchen?

Die Päckchen beinhalten verschiedene Dinge, die den Kindern das Ankommen in der neuen Umgebung erleichtern sollen. Inhalt sind beispielsweise eine Kuscheldecke und ein Kuscheltier, ein CD-Player mit Traumreise-CD, ein Nachtlicht sowie eigene Kinderbettwäsche und Handtücher. Gefördert wurde auch die Anschaffung eines großen Sofas für das Wohnzimmer der Kinderwohngruppe.

Der Umzug in die Kinderwohngruppe stellt für Kinder eine herausfordernde neue Situation dar. Nicht immer ist es möglich, gewohnte Gegenstände und Spielzeuge aus der alten Umgebung mitzunehmen. Die Ursachen dafür sind vielfältig und können zum Beispiel in einer Inobhutnahme infolge Kindeswohlgefährdung, kurzfristigen Veränderungen im familiären Umfeld des Kindes, psychischen Belastungen und/oder Suchtmittelgebrauch der Sorgeberechtigten begründet sein. Für einen gelungenen Start in der Wohngruppe werden die Kinder mit den Inhalten des Nestwärmepäckchens insbesondere in der Einzugsphase unterstützt.

Geborgenheit und Rituale unterstützen

Die Inhalte sind sorgfältig dafür ausgewählt, dauerhaft – auch nach Rückkehr in das alte Umfeld – Geborgenheit zu vermitteln und für Kinder wichtige Rituale zu begleiten. So ist das Kuscheltier oft Zuhörer*in bei Sorgen und Problemen, ein Nachtlicht vertreibt nachts die Dunkelheit und die Kuscheldecke hält beim gemeinsamen Lesen auf dem Sofa warm. Um Rituale wie das gemeinsame Lesen und Erzählen auch in der Kinderwohngruppe zu etablieren, wurde von den Fördergeldern eine neue Wohnlandschaft mit einem großen Sofa für das Wohnzimmer angeschafft.

Die Kinderwohngruppe „An der Mühle“

Die Kinderwohngruppe „An der Mühle“ bietet acht Kinder in der Altersgruppe von zwei bis zwölf Jahren vorübergehend ein Zuhause. Das stationäre Leistungsangebot nach § 34 und § 35a SGB VIII richtet sich an Kinder, die vorübergehend nicht im elterlichen Zuhause leben können. Das systemisch ausgerichtete Rückführungskonzept umfasst einen begrenzten Hilfezeitraum von bis zu 24 Monaten, in denen das Familiensystem aktiv begleitet und entsprechend dem individuellen Bedarf von einem multiprofessionellen Team unterstützt wird. In Einzelfällen wird der maximale Hilfezeitraum nicht ausgeschöpft und das Kind kann eher in die Familie zurückkehren oder in eine andere Hilfeform übergeleitet werden (z.B. Pflegefamilie, Adoption). Die Kinderwohngruppe „An der Mühle“ gehört zu den Stationären Erziehungshilfen des Jugend- und Erziehungshilfeverbundes der Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH.

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Christine Heuer

Christine Heuer

Leiter*in Unternehmenskommunikation

Tel. (0341) 41 37-789
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